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Wertkarten Registrierung in Österreich: Was du wissen musst

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Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Österreich eine gesetzliche Registrierungspflicht für Wertkarten (Prepaid-SIM-Karten). Wer sich eine Wertkarte zulegt – sei es für das Smartphone, ein Tablet oder einen mobilen WLAN-Router – muss sich mit einem gültigen Ausweis registrieren lassen, bevor die Karte freigeschaltet wird. Doch warum gibt es diese Regelung, wie läuft die Registrierung ab und was bedeutet das für bestehende Nutzer?

Warum gibt es die Registrierungspflicht?

Die Pflicht zur Registrierung wurde im Zuge des Sicherheitspakets der österreichischen Bundesregierung eingeführt. Ziel ist es, anonyme Kommunikation zu erschweren, die im Zusammenhang mit kriminellen Handlungen stehen könnte. Mit der Registrierungspflicht sollen also Sicherheitsbehörden bei Bedarf schneller und effizienter ermitteln können.

Wie funktioniert die Registrierung?

Die Registrierung kann auf unterschiedliche Arten erfolgen:

1. Beim Kauf im Geschäft

Beim Kauf in einem Shop deines Mobilfunkanbieters (z. B. A1, Magenta, Drei, HoT) wirst du direkt vor Ort registriert. Du brauchst dazu:

 

  • Einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)

  • Gegebenenfalls die Unterschrift auf einem Registrierungsformular

2. Online-Registrierung

Viele Anbieter ermöglichen auch eine Online-Registrierung über:

 

  • Video-Identifikation (z. B. via Webcam und Ausweiskontrolle durch einen Mitarbeiter)

  • Hochladen eines Fotos vom Ausweis + Selfie

3. In Partner-Shops

Einige Anbieter arbeiten mit Handy oder Partnershops zusammen, bei denen du dich persönlich registrieren kannst.

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Was passiert mit bestehenden Wertkarten?

Alle vor dem 1. Januar 2020 aktivierten Wertkarten mussten nachträglich registriert werden. Wer das bis zur gesetzten Frist nicht erledigt hat, riskiert die Sperre seiner SIM-Karte. Wenn du unsicher bist, ob deine Karte registriert ist, lohnt sich ein kurzer Anruf beim Kundenservice deines Anbieters.

Was passiert mit meinen Daten?

Die erfassten Daten werden gemäß Datenschutzgesetz gespeichert und sind nur bei begründetem Verdacht für Behörden zugänglich. Sie dürfen nicht ohne Weiteres zu Werbezwecken verwendet oder weiterverkauft werden.

Fazit: Kein Grund zur Panik

Auch wenn es anfangs wie ein bürokratischer Mehraufwand wirkt: Die Registrierung von Wertkarten ist in wenigen Minuten erledigt – egal ob online oder im Shop. Wer seine Daten schützt, sollte trotzdem genau hinschauen, wo und wie die Registrierung erfolgt. So bleibt der Handyspaß auch weiterhin unkompliziert und sicher.

Stand 05_2025/ Vorbehaltlich Satz und Druckfehler. Alle Angaben ohne Gewähr!